Plan „B“ ist immer dabei.

corona Schutzverordnung

Seit nunmehr über 18 Monaten bestimmt die Corona-Pandemie unser Leben. Sicherlich wurde keine Branche hierbei wirtschaftlich so hart und umfänglich getroffen, wie die Veranstaltungs- und Eventbranche. Gesundheitlichen Gefahren folgten staatliche und behördliche Auflagen, die insbesondere einen signifikanten Eingriff in das Grundrecht der Berufs(ausübungs-) freiheit Art. 12 Grundgesetz u.a. für die Betroffenen bedeuteten.

Die Verhältnismäßigkeit dieser Eingriffe versuchte der Staat durch finanzielle Hilfspakete mehr oder minder erfolgreich auszubalancieren. Trotzdem bleibt in vielen Fällen die Rechtmäßigkeit vieler Eingriffe justiziell noch zu klären. Den Kopf aber in den Sand zu stecken und mit dem ersten Lockdown zu resignieren, widerspräche der stets gelebten Kreativität unserer Branche. Mit vielen Ideen, ausgefeilten Kommunikationstools, technisch anspruchsvollen Hybridevents und optimierten Hygienekonzepten nutze man quasi nach kurzer Schockstarre alle noch mögliche Freiräume.

Eine besondere Herausforderung aber war und ist die Dynamik der Pandemie und mit ihr die sich immer wieder ändernden gesetzlichen Normen zur Durchführung von Veranstaltungen. Lange Zeit war die sichere Planung eines Live-Events auf Grundlage von alternierenden Inzidenzwerten nicht möglich. Erst mit der Abkopplung der aktuellen CoronaSchVO  in den einzelnen Bundesländern vom Inzidenzwert und der Etablierung eines 2/3 G Modells sind „wirkliche“ Veranstaltungen unter bestimmten Auflagen seriös erst wieder planbar. Wie lange allerdings, weiß niemand.

Der clevere Event-Macher sollte für sich und seinen Kunden also immer einen Plan B in petto haben. Über den Mehraufwand für multiple Planungen und die daraus zwangsläufig, resultierenden Kosten muss offen und fair gesprochen werden. Eigentlich alles wie vor Corona.

RHEINSCHLIFF Redaktion, 15.09.2021